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Erste Erwähnung einer Leinenlegge zu Halle. Sie ist im Hause Bahnhofstraße 4 eingerichtet und dient der Prüfung von Leinenstoffen durch den Leggemeister (legge = legen, auslegen). Der Leggestempel weist Leinen als Qualitätserzeugnis aus. Die Haller Legge begutachtet vor allem das gröbere Löwendlinnen, das aus Flachs oder Hanfgarn gewoben wird. Feinere Tuche werden in Bielefeld „unter die Lupe“, beziehungsweise den Fadenzähler genommen. Das Foto zeigt einen Ballen ungebleichten Leinenstoffes vom Hof Banze in Hörste.