Charlestonkleid
Satin, Spitze, Ripsband handgenäht | um 1924
Schenkung von Ute Habermann
Nach Glanz und einem Hauch von Luxus sehnten sich die Deutschen nach dem Ersten Weltkrieg. Fließende Stoffe, aufregende Farben und unbedingt ärmellos – gerade so wie dieses Kleid von Martha Dangberg – das war die Mode der kurzen „Goldenen Zwanziger“. Anlass, diese zu zeigen, gab es genug. Ein Tanzvergnügen war der Ausklang eines jeden Vereinsfestes, selbst bei den Fußballern! Problematisch wurde der Heimweg vom Schützenberg oder von Grünenwalde, vor allem für die Anwohner! Die angetrunkene „Vergnügungsarmee beiderlei Geschlechts“ pflegte nämlich laut zu singen…
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Ausstellung, Themenwand Wandervogel & Vergnügen, ZeitRaum 4 Erster Weltkrieg & Weimarer Republik und finden Sie weitere interessante Ausstellungsstücke.
Details und Hintergründe
Ausstellung, Themenwand Wandervogel & Vergnügen, ZeitRaum 4 Erster Weltkrieg & Weimarer Republik
Exponat: Charlestonkleid
„Vergnügungsarmee“ zieht durch das nächtliche Halle
Nachtwächter in Schwierigkeiten
Eine Tanzkapelle hatte gespielt oder auch nur das Koffergrammophon, es war einiges an Alkohol geflossen und nun kam die Polizeistunde, der Wirt wollte seinen Laden abschließen. Die Gäste verließen das Lokal und machten sich fröhlich lärmend auf den Heimweg.
Am Wochenende wollten sich die Anwohner den Radau wohl gefallen lassen, aber sicher nicht in der Nacht zum Montag! So mag Dr. Ida Kisker gedacht haben, als sie sich am 10. Oktober 1921 bei Amtmann Wolf darüber beschwerte, „daß in letzter Zeit während der Nacht häufiger ruhestörender Lärm durch Singen und Johlen in den Straßen hiesiger Stadt verursacht würde“[1].
Offenbar waren angetrunkene Gäste des „Schützenbergs“ auf ihrem Weg nach Hause durch die Apothekerstraße gezogen. Amtmann Wolf ergriff sofort Maßnahmen, nämlich die Abmahnung und Überwachung des Haller Nachtwächters August Dessin. Diesem schrieb Wolf:
„Es ist überhaupt auffallend, daß Sie in den langen Jahren Ihrer Tätigkeit gar keine Anzeigen wegen Überschreitung der Polizeistunde vorgelegt haben. Dabei sind mir Klagen zu Ohren gekommen, daß Familienväter in angetrunkenem Zustande erst nachts um 3 oder 4 in ihre Häuslichkeit zurückkehren sollen.“
Wolf drohte mit Konsequenzen, sollte darin nicht eine Änderung eintreten. Außerdem wurde der Nachtwächter bis auf Weiteres an zwei Sonntagen im Monat jeweils „um 12 ½ und 1 ½ Uhr revidiert“, um festzustellen, ob die Polizeistunde eingehalten wurde.
Die Überwachung scheint nicht viel bewirkt zu haben, denn schon im Juni 1922 schrieb jemand unter dem Pseudonym „Civis“ (Bürger) einen Leserbrief an das Haller Kreisblatt: „Die junge Welt mag in den Festsälen feiern, aber ruhig nach Hause gehen.“
Der Nachtwächter erhielt daher die Auflage, gegen Ende größerer Veranstaltungen anwesend zu sein, bis zum Schluss zu bleiben und den ruhigen Abzug der Teilnehmer, gegebenenfalls durch deren Begleitung, zu gewährleisten.
Doch allein schien der freundliche Herr Dessin die Haller Krisengebiete nicht in den Griff zu bekommen: In Gartnisch war dies die Bielefelder Straße rund um die Gaststätte Pallmeier, in Oldendorf die Wertherstraße von der Gaststätte Grünenwalde bis hinunter an die Lange Straße und auch in der Bahnhofstraße lagen die Anwohner – wegen verschiedener Lokale – regelmäßig wach.
Ein weiterer Leserbrief aus dem Jahr 1928 verurteilte scharf die „Vergnügungsarmee beiderlei Geschlechts“ wegen besagter nächtlicher Umtriebe. Ob diese Zuschrift nun erfolgreich war, sei dahingestellt – zumindest hat die Verfasserin der Nachwelt ein Bonmot beschert.
Katja Kosubek 2022
Darf es etwas "Chickes" sein? - Mode der 1920er Jahre in Halle
Anlässe, um sich „herauszuputzen“ bot die Kreisstadt Halle schon lange vor den 1920er Jahren: Der Kaisergeburtstag, die Feier der 300-jährigen Zugehörichkeit zu Preußen, die rauschenden Schützenfeste…
Im Kolonialwarenladen von Carl Heinrich Brune, dem stattlichen Ziegelbau an der Bahnhofstraße, gab es Kleiderstoffe als Meterware, und geschickte Schneiderinnen und Schneider fand man in Halle ebenfalls. Doch es musste längst nicht mehr alles in Handarbeit entstehen. Auch fertige Konfektionsware war bei den Hallerinnen gefragt: Handschuhe und Strümpfe etwa. Den Bedarf an Putz- und Modewaren deckte Familie Gartenfeld mit ihrem Textilgeschäft oben an der Rosenstraße, gleich neben Kiskers Bogen – bis Ende 1921. Dann übernahm Martha Dangberg das etablierte Geschäft.
Martha Dangberg, eine gelernte Hutmacherin, war am Puls der Zeit. In einer Zeitungsannonce im Haller Kreisblatt empfielt sie sich am 10. Januar 1922: „Durch mehrjährige Tätigkeit in erstklassigen Häusern bin ich in der Lage, der Mode entsprechendes Chickes bieten zu können.“ Durch rechtzeitigen Einkauf, etwa zur Frühjahrssaison, war sie in der Lage, „äusserst vorteilhafte Preise“ weiterzugeben. Auch auf die Änderungsschneiderei verstand sich die junge Frau, beispielsweise die „Umarbeitung von Pelzen und Hüten“. Wer gern selbst etwas ausbessern oder anhübschen wollte, fand bei ihr Häkelgarne, Knöpfe und vieles mehr. Von Gartenfelds übernahm Martha Dangberg zudem das Beziehen von Lampenschirmen.
Nicht einmal drei Jahre später eröffnete die geschäftstüchtige Hallerin ein „Zweig-Geschäft“ auf der anderen Seite des Kirchplatzes, im Schürmann’schen Haus, Bahnhofstraße 1. Hier hatte der Bielefelder Photograph Haeyn-Wilms zuvor sein Haller Atelier geführt. Rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft inserierte sie am 6. Dezember 1924 im Haller Kreisblatt wollene Herrenwesten, Junper, Kinderkleidchen und mit Blick auf die Festtage „Velour-Chiffon für Gesellschaftskleider“ und „Lindener Sammet“.
Die Nachfrage nach Hüten, Mode und Wäsche scheint in Halle groß gewesen zu sein. Die ländlich gelegene Kreisstadt hatte ein großes Einzugsbegiet. Neben Martha Dangberg fanden ab Mitte der 1920er Jahre auch Ida Herzberg und Karl Brinkmann ihr Auskommen. Aber darüber soll an anderer Stelle berichtet werden…
Text: Katja Kosubek
Zeitungsrecherche: Martin Wiegand
2025
[1] Aktennotizen des Amtmanns Wolf bezüglich nächtlicher Ruhestörungen in den Jahren 1920-1928 mit eingeklebten Zeitungsausschnitten. Stadtarchiv Halle (Westf.), Akte C 178.