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Armenhaus

Foto | um 1950
Leihgabe des Stadtarchivs Halle (Westf.)

Sie hinterließen kaum Spuren, keine Gegenstände, keine Schriftstücke… Es sei denn, die Obrigkeit dokumentierte ihr Mißverhalten. Am unteren Ende der Haller Gesellschaft war viel Platz, etwa für Wanderarbeiter, die sich als Schlafgänger für Stunden ein Bett mieteten und für jene, die auf diese Miete dringend angewiesen waren. Im Jahr 1901 gab es in Halle  allein 24 Frauen, die durch Prostitution ihren Lebensunterhalt verdienten, darunter auch junge Mütter. „Trunksucht“ war ein Problem und ebenso Altersarmut, die insbesondere Witwen traf. Für einige von ihnen war die Endstation das Armenhaus.

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Details und Hintergründe

Das Armenwesen in Halle/Westfalen

Ihre Namen bleiben im Dunkel der Haller Geschichte verborgen. Auch ihre Lebensumstände sind uns leider nicht bekannt. Möglicherweise verdienten sie ihren kärglichen Lebensunterhalt als Leineweberinnen oder Spinnerinnen. Ein eigenes Haus oder eine Wohnung, so wie wir sie heute kennen, können sie nicht ihr eigen genannt haben. Vom unermüdlichen Heimatforscher Heinrich Meise wissen wir jedoch, dass für fünf arme Haller Frauen im Jahre 1760 an der Viehstraße eine neue Unterkunft errichtet worden ist. Das ist die Geburtsstunde des Haller Armenhauses.

Seit dem Mittelalter lag das Sozialwesen vor allem in kirchlicher Hand. Die Kirchen bauten und betreuten unter anderem Armen- und Siechenhäuser. Mit dem Entstehen eines wohlhabenden Bürgertums übernahmen zunehmend Kaufleute und Fabrikanten Verantwortung für gemeinnützige und soziale Projekte. In Halle waren dies zwischen 1790 und 1920 namentlich die Familien Hagedorn, später Brune, Graebe und Stern, vor allem aber die Fabrikantenfamilie Kisker. Sie zählten die Sorge für die Armen und Kranken zu ihren vornehmsten Pflichten. Einzeln oder im Zusammenschluss als „Milde Bürgerstiftung von 1860“, regten sie Projekte an, planten mit und spendeten oft einen maßgeblichen Anteil. So entstanden in Halle drei Schulen, ein Krankenhaus, ein Eiskeller, eine Kleinkinderbewahranstalt und eben auch ein Armenhaus.

Noch einmal zurück in die Zeit um 1760: Ein vereidigter Kirchenprovisor verwaltete damals unter Oberaufsicht des Ravensbergischen Consistoriums in Bielefeld die Kirchenkasse. Man wählte in dieses Amt einen vertrauenswürdigen Kaufmann. Der Armenprovisor, der auch dem Haller Armenhaus vorstand, führte sein Amt in ähnlicher Weise. Er verwaltete die Armenkasse und zahlte das Armengeld an die Bedürftigen. Regelmäßige Zuwendungen erhielten Pflegebedürftige. Für mittellose Jungen, die ein Handwerk lernen wollten, zahlte die Armenkasse das jährliche Lehrgeld an die Meister und für bedürftige Schüler stellte sie das Schul-, Holz- und Büchergeld. Auch die mageren Lehrereinkommen erhielten aus der Armenkasse eine kleine Aufbesserung.

Die Viehstraße in Halle Westfalen. Kohlezeichnung von Gerhard Krüger um 1947.

Unsere armen Frauen im Siechen- und Armenhaus an der Viehstraße vergaß man ebenfalls nicht. Sie erhielten ihren Unterhalt aus einer Stiftung des Grafen von Korff-Schmising. Jede bekam jährlich einen Taler und vier Groschen Opfergeld, vier Scheffel Roggen und eineinhalb Ellen Stoff für Kleidung, dazu gab es für alle 20 Taler zur Feuerung und an jedem Donnerstag für jede Bedürftige „ein Schnitt Brot“.  Und schließlich kam die Kasse auch für Begräbniskosten auf. Wohltätigkeiten und Hilfeleistungen dieser Art mussten natürlich unbefriedigend bleiben. So entsprachen eineinhalb Ellen nur etwa einem Meter Stoff. Das reichte kaum für ein Kleidungsstück, allenfalls für ein Taghemd ohne Ärmel. So war Kleidung ein besonders augenfälliges „Armutszeugnis“.  Eine umfassende Fürsorge, wie sie der soziale Rechtsstaat heute leistet, war damals undenkbar. [1]

Die öffentliche Fürsorge wurde ursprünglich Armenfürsorge genannt. Sie oblag den Gemeinden als den Ortsarmenverbänden. Der Kreis war an den Aufgaben nicht beteiligt. Erst das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz von 1870 legte den Kreisen eine Fürsorgeverpflichtung auf. Sie hatten zu den Kosten beizutragen, die dem Provinzialverband als Landarmenverband durch die Anstaltspflege für geistig und körperlich behinderte Personen entstanden. Der Kostenbeitrag war zu 2/3 vom Kreise, zu 1/3 vom zuständigen Ortsarmenverband aufzubringen. [2]

Handgewebtes Leinen im Ballen vom Hof Banze in Hörste bei Halle Westfalen um 1870

Eineinhalb Ellen Stoff reichten kaum für ein Kleidungsstück. Handgewebtes Leinen aus Hörste. Leihgabe von Hermann Bußmeyer.

Wer ist verantwortlich für die Armenfürsorge...?

Wer übrigens heutzutage manch bürokratisches Schreiben als kompliziert, umständlich oder gar unverständlich ansieht, sei an dieser Stelle ein Beispiel aus der Kaiserzeit gegenübergestellt, in dem es um die einfache Frage geht, welche Stadt für die geleistete Armenhilfe aufzukommen hat, eine Problematik, die in Form der Kostenerstattung zwischen Sozialbehörden noch heute besteht. Der Minister des Innern in Berlin unterrichtet in seinem Schreiben vom 11. September 1904 sämtliche Landräte des Bezirks und den Herrn Oberbürgermeister in Bielefeld über die „Heimschaffung ausländischer Hilfsbedürftiger“, also eine Art Abschiebung:

„Bei der Entscheidung der Frage, wem die Kosten der auf Antrag von Armenverbänden seitens der Landespolizeibehörde veranlassten Heimschaffung ausländischer Hilfsbedürftiger zur Last fallen, ist davon auszugehen, dass die zur Entbürdung diesseitiger Armenverbände auf deren Antrag angeordnete Heimbeförderung hilfsbedürftiger Ausländer in der Regel als ein bis zur Übernahme des Hilfsbedürftigen durch den verpflichteten Staat fortdauernder Akt der Armenfürsorge anzusehen ist, zu welcher die Armenverbände in Gemässheit des § 60 des Unterstützungs – Wohnsitz – Gesetzes vom 6. Juni 1870 und des § 64 des Preussischen Ausführungsgesetzes zu demselben vom 8. März 1871 gesetzlich verpflichtet sind. Demgemäss ist an dem Grundsatze festzuhalten, dass die Kosten solcher Heimbeförderungen von den antragstellenden Armenverbänden zu tragen sind.
Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Heimschaffung unter Umständen auch aus anderen als armenrechtlichen Gründen, insbesondere aus allgemeinen polizeilichen Gründen geboten sein kann und deshalb eine polizeiliche Ausweisung des Heimzuschaffenden angezeigt erscheint. Ist dies der Fall und ist demgemäss eine die zwangsweise Durchführung des Transportes ermöglichende polizeiliche Ausweisungsverfügung erlassen, so sind die Kosten in Gemässheit des Runderlasses vom 20. Februar 1900 (M. Bl. S. 137) als Landespolizeikosten auf die Staatskasse zu übernehmen.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst für die Folge nach diesen Gesichtspunkten zu verfahren […] [3]

Das Wirken der "Milden Bürgerstiftung"

In der heutigen Lindartstraße stand um 1860 eine Windmühle. Hier, auf einem Grundstück der Familie Kisker, errichtete die „Milde Bürgerstiftung“ ein neues Armenhaus. Aus Mitteln der Stiftung ließ man in dem Haus auf der Lindart die Kinder aus den ärmeren Familien der Lindenstadt betreuen. Diese Einrichtung war ein Nachfolger der ein halbes Jahrhundert zuvor gegründeten Kleinkinderspielschule. [4]

Das Haller Armenhaus diente später anderen Zwecken und ist 1979 abgebrochen worden, dort steht heute ein Supermarkt („Combi“, Stand 2021). Die Viehstraße heißt heute in einem geänderten Verlauf Oldendorfer Straße.

Andreas Germann 2017

Die Windmühle an der Lindart in einer Stadtansicht um 1860, Stadtarchiv Halle (Westf.)

Abbildungen: Stadtarchiv Halle (Westf.)
[1] Heinrich Meise: Die Stadt Halle in Westfalen, Halle/Westfalen 1969.
[2] Landkreis Halle (Westf.): 150 Jahre Landkreis Halle (Westf.) – 1816 – 1966, 1966.
[3] Stadtarchiv Halle (Westf.), Akte B 203, Armenpflege im Allgemeinen, 1899 – 1907.
[4] Klaudia Genuit-Thiessen: Halle in alten Ansichten, Zaltbommel/Niederlande 1994.